Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, mahnt Arztpraxen an verstärkt auf ihren Datenschutz zu achten. Die in einer Gesundheitseinrichtung erhobenen sensiblen Daten müssen nämlich besondern geschützt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stuft im Artikel 9 Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten ein.
Laut Brinkmann sei es daher besonders wichtig, dass Gesundheitseinrichtungen mit diesen Daten sorgfältig umgehen. Er sieht Maßnahmen wie eine Datenverschlüsselung, Datensicherung und eine Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter als eine Grundvoraussetzung dafür.
Vor allem Verschlüsselungstrojanern machen es den Arztpraxen – so Brinkmann – besonders schwer. Brink gab an, dass sich die Zahl der Datenpannen mit der DSGVO verzehnfacht haben.